Angaben gemäß § 5 TMG:
Vermietung Ferienhaus
"Frieda" Hochzeitsberg 3b 18556 Breege
Vertreten durch:
Mira Schroeder & Jan Möller Delvin-Katz Str. 10 90451 Nürnberg Kontakt: Telefon:
01752555/380 E-Mail:
moeller-schroeder@gmx.de USt-Nr.: 240/229/21386
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§1 Buchungsbestätigung
Für die Buchung sind folgende Angaben nötig:
Postanschrift, Telefonnummer und die e-Mail Adresse des Mieters - Anzahl der mitreisenden Personen und Tiere - Anreise-und Abreisetag Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald ein Mietobjekt bestellt und die Buchungsbestätigung durch den Vermieters erfolgt ist. Die Buchungsbestätigung erfolgt schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail. Die Buchung wird erst mit dem fristgemäßen Eingang der Anzahlung bindend.
§2 Bezahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung werden 25 % des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen als Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird
2 Wochen vor Mietbeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig. Alle Zahlungen sind durch Überweisung auf das Konto des Vermieters zu leisten. In Ausnahmefällen können Zahlungen auch vor Bezug des Mietobjektes vor Ort in bar erfolgen. Mit dem Zahlungseingang ist die Buchung verbindlich, sie kann aber bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen durch den Vermieter aufgehoben werden.
§3 Rücktritt durch den Mieter
Ein notwendiger Reiserücktritt durch den Mieter muss in Schriftform angezeigt werden. Im Falle eines Reiserücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Mietpreises bestehen. Sofern sich das gebuchte Mietobjekt nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung: Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 25 %,Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%, danach und bei Nichterscheinen 100 %. Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§4 Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann auch nach Mietbeginn ohne Einhaltung von Fristen erfolgen, wenn der Mieter andere in der Ferienanlage wohnende Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. Eine Rückzahlung des Mietpreises erfolgt dabei nicht.
§5 Anreise/ Abreise und Schlüsselübergabe
Das Mietobjekt wird am Tag der Anreise in gesäubertem Zustand und in der Regel ab 16.00 Uhr vom Vermieter zur Belegung bereit gehalten. Die Schlüsselübergabe erfolgt
am Objekt durch Frau Helga Schroeder, in Ausnahmefällen mit Hilfe einer Schlüsselbox nach telefonischem Kontakt. In jedem Fall sollte die ungefähre Ankunftszeit am Tag vor der Anreise dem Vermieter
unter 038391/549 mitgeteilt werden. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis 10.00 Uhr besenrein zu übergeben, Müll ist getrennt in den vorgesehenen Behältern zu entleeren,
der Geschirrspüler sollte ausgeräumt und das Geschirr sauber in den Schränken stehen. Der Schlüssel ist nach einem gemeinsamen Rundgang durch das Mietobjekt auszuhändigen.
§6 Parken und Parkplätze
Der Vermieter hat für das Objekt einen Parkplatz in 100m Entfernung
angemietet. Eine Be- und Entladung kann jedoch direkt vor der Tür
erfolgen.
§7 Allgemeine Rechte und Pflichten
Der Vermieter ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und bei Nichtbereitstellung Schadensersatz zu leisten, wenn kein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung gestellt werden kann. Bei kleineren Mängeln an der Einrichtung oder dem Ausfall eines Gerätes, schafft der Vermieter möglichst zeitnahe Abhilfe. Eine Mietpreisminderung ist in solchen Fällen jedoch nicht angezeigt. Der Mieter ist verpflichtet den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Das Mietobjekt darf nur mit der vereinbarten Personenanzahl belegt werden. Für zusätzliche Personen erfolgt eine Nachzahlung in bar vor Ort. Das Aufstellen von Wohnmobilen, Campingwagen oder Zelten ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Alle Mieter sind gehalten, sich nach der Hausordnung zu richten, die in jedem Mietobjekt einsehbar ist. Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt und verunreinigt wurden oder abhanden kommen, sind vom Mieter vor Ort zu ersetzen. Es steht ihm frei, den Schaden später über seine Haftpflichtversicherung zu regulieren. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist oder dass ihn oder eine mitreisende Person keine Schuld trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Falls nicht gemeldete, versteckte Schäden nach der Abreise des Mieters entdeckt werden, werden diese innerhalb von 7 Tagen dem Mieter bekannt gegeben und in Rechnung gestellt. Reklamationen bezüglich des Reinigungszustandes sind sofort bei Ankunft und noch vor dem Einzug zu melden, bei Anreisen nach 18.00 Uhr am nächsten Morgen.
§8 offenes Feuer und Feuerwerk
Mit Feuer im Haus ist besondere Vorsicht geboten. Das Entfachen
von Feuerwerken ist aus Brandschutzgründen strikt untersagt. Das Grillen auf Holzkohle
und Lagerfeuer sind auf vorgesehenen Plätzen erlaubt. Das Rauchen
im Haus ist generell verboten.
§9 Benutzung von Spielgeräten und Wassersportgeräten
Die Benutzung aller zur Verfügung gestellten Spielgeräte, Boote und Surfbretter erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung.
§10 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag bestehende Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen werden nicht getroffen. Die AGB`s werden durch den Mieter mit der Überweisung der Anzahlung, spätestens aber mit der Begleichung der Restzahlung anerkannt.
§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird dies durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt.
§12 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen |